Arbeitsmedizinische Betreuung von Betrieben

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz ist die Arbeitsmedizinischen Betreuung von Betrieben mit Beschäftigten vorgeschrieben. Den Betreuungsumfang regelt die DGUV-Vorschrift 2. Wir bieten alle Betreuungsformen an:

Arbeitsmedizinische Regelbetreuung

Grund- und anlassbezogene Betreuung von Kleinstbetrieben mit bis zu 10 Beschäftigten

Betreuung von kleinen und mittleren Unternehmen im Unternehmermodell

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